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Grundzuständiger Messstellenbetrieb

Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW), das am 2. September 2016 in Kraft getreten ist, hat die Digitalisierung auch Einzug in die Energiewirtschaft erhalten. Hierdurch werden unsere Kunden viele spannende Veränderungen und Möglichkeiten erfahren sowie in den kommenden Jahren von den technischen Neuerungen der SWV Regional profitieren können. Das im GDEW enthaltene Messstellenbetriebsgesetz sieht vor, dass die alten Stromzähler sukzessive durch intelligente Messtechnik ersetzt werden. Bis 2032 sollen bundesweit schrittweise alle analogen Zähler durch moderne digitale Geräte ersetzt werden.

Grundsätzlich werden zwei Formen von Smart Metern unterschieden: die „moderne Messeinrichtung“ (mM) und das „intelligente Messsystem“ (iM). Beide Smart Meter-Typen ermöglichen eine genauere Analyse der Verbrauchsdaten, als die alten, analogen Zähler.

„Intelligente Messsysteme“ verfügen – im Gegensatz zu modernen Messeinrichtungen - über eine Kommunikationseinheit (SmartMeterGateway). Diese übermittelt die Verbrauchsdaten automatisch an den zuständigen Energieversorger. Um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, gelten für Smart Meter höchste Sicherheitsstandards.

Welcher Smart Meter-Typ eingebaut wird, hängt von Ihrem Strom-Jahresverbrauch ab. Die meisten Haushalte werden in Zukunft eine „moderne Messeinrichtung“ bekommen, mit der sich wenig ändert. Gewerbebetriebe und Erzeuger bekommen i.d.R. ein intelligentes Messsystem.

Prozesse im Messstellenbetrieb

Turnuswechsel

Befundprüfung

Turnuswechsel

Nachfolgend erklären wir Ihnen alles Wichtige zum Turnuswechsel von Zählern, einschließlich der rechtlichen Grundlagen, des Ablaufs und der Vorteile für Verbraucher.

Was ist der Turnuswechsel von Zählern?

Der Turnuswechsel von Zählern bezeichnet den regelmäßigen Austausch von Strom-, Gas- Wasser- und Wärmemengenzählern nach festgelegten Zeitintervallen. Diese Maßnahme gewährleistet die Genauigkeit der Zähler und die Zuverlässigkeit der Energieerfassung. Der Turnuswechsel erfolgt sowohl bei mechanischen als auch bei modernen und intelligenten Zählern.

Rechtliche Grundlagen

Der Turnuswechsel von Zählern ist gesetzlich vorgeschrieben und unterliegt verschiedenen gesetzlichen und normativen Regelungen:

  • Mess- und Eichgesetz (MessEG)

    Das MessEG regelt die Anforderungen an Messgeräte und die Durchführung der Eichung. Es legt fest, dass Messgeräte regelmäßig geeicht werden müssen, um die Messgenauigkeit sicherzustellen.

  • Mess- und Eichverordnung (MessEV)

    Die MessEV ergänzt das MessEG und gibt detaillierte Vorschriften für die Eichung und den Einsatz von Messgeräten. Hier sind auch die Fristen für den Zählerwechsel festgelegt.

  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

    Das EnWG stellt sicher, dass der Netzbetreiber eine zuverlässige und effiziente Energieversorgung gewährleistet. Der regelmäßige Zählerwechsel trägt dazu bei, die Qualität der Messung und die Abrechnung zu gewährleisten.

  • Bundesnetzagentur

    Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Normen im Bereich der Energieversorgung und stellt sicher, dass der Turnuswechsel von Zählern ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Ablauf des Turnuswechsels

Der Turnuswechsel von Zählern folgt einem strukturierten Ablauf, der von uns organisiert wird:

  1. Ankündigung: Sie erhalten rechtzeitig eine Ankündigung über den geplanten Zählerwechsel. Diese Information enthält den geplanten Zeitpunkt und wichtige Hinweise zum Ablauf.
  2. Austausch des Zählers: Ein Techniker kommt zu Ihnen nach Hause, um den alten Zähler auszubauen und einen neuen Zähler zu installieren. Dieser Vorgang dauert in der Regel ca. 45 Minuten.
  3. Dokumentation: Der Techniker dokumentiert den Wechsel, einschließlich der Zählerstände des alten und neuen Zählers. Diese Daten sind wichtig für die Abrechnung und Sicherstellung der Messgenauigkeit.

Vorteile des Turnuswechsels

Der regelmäßige Zählerwechsel bietet zahlreiche Vorteile für Verbraucher und für uns als Netzbetreiber:

Messgenauigkeit

Der Turnuswechsel stellt sicher, dass die Zähler stets genau messen, was für eine korrekte Abrechnung wichtig ist.

Zuverlässigkeit

Neue Zähler sind weniger störanfällig und gewährleisten eine zuverlässige Energieerfassung.

Modernisierung

Der Austausch ermöglicht den Einbau moderner, intelligenter Zähler, die zusätzliche Funktionen bieten, wie zum Beispiel die Fernablesung und detaillierte Verbrauchsanalysen.

Energietransparenz

Mit modernen Zählern haben Verbraucher besseren Einblick in ihren Energieverbrauch und können so bewusster und effizienter mit Energie umgehen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Der Wechselintervall hängt von der Art des Zählers ab. Mechanische Zähler werden in der Regel alle 16 Jahre gewechselt, während elektronische Zähler eine Eichfrist von 8 Jahren haben.

Es ist erforderlich, dass Sie oder eine bevollmächtigte Person während des Zählerwechsels zu Hause sind, um den Zugang zum Zähler zu ermöglichen.

Die Kosten für den regulären Zählerwechsel sind durch das Entgelt für den Messstellenbetrieb abgedeckt, die Sie als Teil mit Stromrechnung zahlen. Es entstehen Ihnen also keine zusätzlichen Kosten.

Falls Sie den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig, um einen alternativen Termin zu vereinbaren.

Sollten Sie Probleme mit dem neuen Zähler feststellen, wenden Sie sich bitte umgehend an unseren Messstellenbetrieb. Ein Techniker wird sich zeitnah um das Problem kümmern.

Befundprüfung

Hier informieren wir Sie über die Befundprüfung von Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmemengenzählern - was sie ist, warum sie durchgeführt wird, und wie der Ablauf aussieht. 

Was ist eine Befundprüfung?

Eine Befundprüfung ist die Überprüfung eines Energie- oder Wasserzählers auf seine korrekte Funktionsweise und Genauigkeit. Diese Prüfung kann auf Anforderung des Kunden oder des Netzbetreibers durchgeführt werden, insbesondere wenn Zweifel an der Richtigkeit der Zählerstände oder dem einwandfreien Betrieb des Zählers bestehen.

Rechtliche Grundlagen

Die Durchführung von Befundprüfungen ist gesetzlich geregelt. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen umfassen:

  • Mess- und Eichgesetz (MessEG): Regelt die Anforderungen an Messgeräte und deren Überprüfung.
  • Mess- und Eichverordnung (MessEV): Ergänzt das MessEG und gibt detaillierte Vorschriften zur Durchführung von Befundprüfungen.
  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Stellt sicher, dass Messungen im Energiesektor korrekt und transparent sind.

Wann wird eine Befundprüfung durchgeführt?

Befundprüfungen können in verschiedenen Situationen erforderlich sein, unter anderem:

  • Auf Kundenwunsch: Wenn Sie als Kunde Zweifel an der Genauigkeit Ihres Stromzählers haben, können Sie eine Befundprüfung beantragen.
  • Auffällige Zählerstände: Wenn ungewöhnliche Verbrauchswerte festgestellt werden, kann der Netzbetreiber eine Befundprüfung veranlassen.
  • Verdacht auf Defekt: Bei Anzeichen eines defekten Zählers, wie etwa Aussetzern oder Fehlfunktionen, wird eine Befundprüfung durchgeführt.

Kosten und Verantwortlichkeiten

Die Kosten einer Befundprüfung variieren je nach Aufwand und Ergebnissen:

  • Bei korrektem Zähler: Wenn der Zähler ordnungsgemäß funktioniert, trägt der Kunde die Kosten der Befundprüfung. Diese Kosten sind in unserem Preisblatt für Dienstleistungen  veröffentlicht. Das Preisblatt für Dienstleistungen finden Sie hier:  Preisblatt
  • Bei fehlerhaftem Zähler: Stellt sich heraus, dass der Zähler defekt ist, übernehmen wir die Kosten und korrigieren Ihre Abrechnung.

Ablauf einer Befundprüfung

Der Ablauf einer Befundprüfung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Antragstellung: Sie können eine Befundprüfung in unserem Portal beantragen.
  2. Terminvereinbarung: Ein Termin für die Prüfung wird vereinbart. Sie werden rechtzeitig darüber informiert.
  3. Prüfung vor Ort: Ein Techniker kommt zu Ihnen und führt eine erste Überprüfung des Zählers vor Ort durch. Dabei wird der Zählerstand dokumentiert und der Zähler ausgetauscht.
  4. Laborprüfung: Der ausgetauschte Zähler wird zur detaillierten Überprüfung in ein zertifiziertes Labor geschickt. Dort wird er auf seine Genauigkeit und Funktion getestet.
  5. Ergebnis und Bericht: Nach der Laborprüfung erhalten Sie einen Prüfbericht mit den Ergebnissen. Wenn der Zähler korrekt funktioniert hat, tragen Sie die Kosten der Prüfung. Hier finden Sie das entsprechende Preisblatt für Dienstleistungen: Preisblatt.  Bei festgestellten Fehlern übernehmen wir die Kosten und korrigieren Ihre Abrechnung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Es gibt keine festen Intervalle für Befundprüfungen. Sie werden bei Bedarf durchgeführt, entweder auf Kundenwunsch oder bei Auffälligkeiten.

Mehrverbrauch ist äußerst selten auf eine unrichtige Anzeige des Zählers zurückzuführen. Veränderte Verbrauchsgewohnheiten, eine größere Zahl von Hausbewohnern, zusätzliche Geräte und Maschinen oder niedrigere Temperaturen können eine Erhöhung des Verbrauchs verursachen. Bleiben dennoch Zweifel an der Messrichtigkeit des Zählers, so kann eine amtliche Befundprüfung des Zählers beantragt werden.

Der Vor-Ort-Termin dauert in der Regel etwa 45 Minuten. Die Laborprüfung kann einige Wochen in Anspruch nehmen, abhängig von der Auslastung des Labors und der Art des Zählers.


Kosten entstehen durch den Einbau eines neuen Zählers (Gerät und Arbeitsleistung), den Versand zu einem anerkannten Prüflabor, den dortigen amtlich festgelegten Gebühren und der Verwaltungstätigkeit bei Netz- und Messstellenbetreiber. 
Die aktuellen Pauschalen für eine Befundprüfung können Sie unserem Preisblatt für Dienstleistungen entnehmen. Das Preisblatt für Dienstleistungen finden Sie hier: Preisblatt.

Es ist erforderlich, dass Sie oder eine bevollmächtigte Person während der Befundprüfung zu Hause sind, um den Zugang zum Zähler zu ermöglichen.

Wenn der Zähler defekt ist, wird Ihre Abrechnung entsprechend korrigiert. Wir übernehmen dann die Kosten der Befundprüfung.

Eine Befundprüfung können Sie über unser Kunden-Anschlussportal beantragen. Hier geht es zum Kunden-Anschlussportal:  Kunden-Anschlussportal.

Service und Informationen – Installateure und Schornsteinfeger

Wir haben für Sie die bei uns eingetragenen Unternehmen im Netzgebiet der SWV Regional GmbH aufgelistet:

Elektro Kriete OHG
Wellengartenstraße 8, Bad Rothenfelde
Tel.  05424 5010
Fax. 05424 214010
verantwortlicher Fachmann: Jörg Josef Daniel

Wir haben für Sie die bei uns eingetragenen Unternehmen im Netzgebiet der SWV Regional GmbH aufgelistet:

Frank Flottmann GmbH
Gewerbepark 6, 49214 Bad Rothenfelde
verantwortlicher Fachmann: Frank Flottmann

Bernd von Koß
Alte Teichstraße 2a, 49214 Bad Rothenfelde
verantwortlicher Fachmann: Bernd von Koß

Plumpe Installation GmbH
Birkenkamp 17, 49214 Bad Rothenfelde
verantwortlicher Fachmann: Uwe Faber

Stolle Heizungs- und Lüftungsbau GmbH
Gewerbepark 2a, 49214 Bad Rothenfelde
verantwortlicher Fachmann: Johannes Stolle

Bischof - Heizung GmbH
Im Dorfe 8, 49201 Dissen
verantwortlicher Fachmann: Ralf Bischof + Jens Eichmeyer + Jannik John + Lukas Hörning

Marjenau GmbH Metall - u. Heizungsbau GmbH
Große Straße 6, 49201 Dissen
verantwortlicher Fachmann: Reiner Marjenau

MS Haustechnik GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 16, 49201 Dissen
verantwortlicher Fachmann: Marc Sagwitz

EB-Energiekonzepte GmbH
Westring 6d, 49201 Dissen
verantwortlicher Fachmann: Damir Bilic

Oelmann
Dallhofweg 49, 49201 Dissen
verantwortlicher Fachmann: Norbert Oelmann

Schornsteinfeger in Bad Rothenfelde oder Dissen  gesucht? Wir helfen gern weiter:

Für Bad Rothenfelde:

Bezirksschornsteinfegermeister
Uwe Hellmich
Walter-Rau-Straße 11
49176 Hilter

Für Dissen:

Bezirksschornsteinfegermeister
Uwe Hellmich
Walter-Rau-Straße 11
49176 Hilter

Olaf Mentrup
Robert-Hülsemann-Straße 12
49186 Bad Iburg

Weitere Informationen zu Kehrbezirken finden Sie unter www.schornsteinfeger.de.