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Redispatch 2.0

Ab dem 1. Oktober 2021 gelten neue gesetzliche Regelungen für bestimmte Erzeugungsanlagen. Deshalb möchten wir Sie gern in einem kurzen Überblick informieren, was sich hinter dem Begriff eigentlich verbirgt und für wen diese Regelungen relevant und wichtig sind.

 

Redispatch 2.0 – kurz erklärt

Sogenannte Redispatch-Maßnahmen unterstützen die Stabilität des deutschen Stromnetzes. Bei drohendem Engpass an einer bestimmten Stelle im Stromnetz muss die Einspeiseleistung von Kraftwerken oder dezentralen Erzeugern gezielt reduziert werden. Auf diese Weise wird das Stromnetz vor einer Überlastung geschützt. Der Betreiber einer solch gedrosselten Erzeugungsanlage erhält vom Netzbetreiber eine Entschädigungszahlung zum Ausgleich des Vergütungsverlustes.

Bislang waren nur Betreiber von konventionellen Kraftwerken größer 10.000 kW am Redispatch beteiligt. Mit der Novellierung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) und dem daraus resultierenden Redispatch 2.0 werden ab dem 1. Oktober 2021 auch Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von mindestens 100 kW verpflichtet, am Redispatch teilzunehmen. Das betrifft sowohl Erneuerbare-Energien als auch Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen.

 

Beteiligte Rollen beim Redispatch 2.0

Das Redispatch 2.0 verpflichtet die Anlagenbetreiber, regelmäßig Informationen mit dem Netzbetreiber auszutauschen. Dies erfolgt über definierte Marktkommunikationsprozesse in digitaler Form und erfordert entsprechende Fachkenntnisse. Der Gesetzgeber hat für diese Aufgabe die Rolle des Einsatzverantwortlichen (EIV) definiert. Der Einsatzverantwortliche übernimmt für Sie den benötigten kontinuierlichen Datenaustausch. Dazu gehören beispielsweise:

  • Bereitstellung von Stammdaten Ihrer Erzeugungsanlage
  • Festlegung der Abrufart für Leistungsreduzierung
  • Angabedes Eigenverbrauchs
  • Angabe von geplanten und ungeplanten Abschaltungen
  • Wahl der Berechnungsmethode für Entschädigungszahlungen
  • Festlegung des Bilanzierungsmodells.
     

Als Anschlussnetzbetreiber übertragen wir die Marktrolle „Data-Provider“ an die IT-Kommunikationsplattform „Connect+“, über welche die Einsatzverantwortlichen der Anlagenbetreiber die initialen Stammdaten der Erzeugungsanlagen übermitteln.

Neben dem Einsatzverantwortlichen gibt es als weitere Rolle den „Betreiber der technischen Ressource” (BTR). Dieser übernimmt für Sie als Anlagenbetreiber den erforderlichen Marktkommunikationsprozess zur Abwicklung etwaiger Entschädigungszahlungen. Denn: Sollte es nach dem 01.10.2021 für die Stromversorgungssicherheit erforderlich sein, die Einspeiseleistung Ihrer Anlage zeitweise abzuregeln, zahlen wir als Ihr Netzbetreiber Ihnen eine Entschädigung für die Ausfallenergie. Dabei stimmt der BTR die durch Regelung entstandene Ausfallenerige mit uns ab.

 

Einsatzverantwortliche und Betreiber der technischen Ressource – verschiedene Möglichkeiten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, für die beiden neuen Rollen jeweils Experten zu finden, die diese für Sie als Anlagenbetreiber übernehmen. Einige Energiehändler, die auch die Direktvermarktung der eingespeisten Energie vornehmen, bieten an, die Aufgaben des EIV bzw. BTR zu übernehmen. Eventuell stellt auch das Unternehmen, das Sie mit Strom beliefert, diese Dienstleistung zur Verfügung. Darüber hinaus bieten weitere Unternehmen die Dienstleistung des „Einsatzverantwortlichen“ (EIV) bzw. „Betreibers der technischen Ressource“(BTR) an.

 

Aktuelle und weiterführende Informationen zu dem Thema redispatch 2.0

finden Sie auch beim BDEW unter https://www.bdew.de/energie/redispatch-20/

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