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Ganz spannend: Unser Stromnetzbetrieb.

Als Ihr Stromnetzbetreiber kümmern wir uns gern um alle Anliegen rund um das Stromnetz. Ob Netznutzung, Netzanschluss, Messstellenbetrieb oder EEG – an dieser Stelle halten wir alle wichtigen Informationen für unsere Kunden und Marktpartner bereit. Bei weiteren Fragen sind wir gern für Sie da.

Alles Wichtige zum Netzzugang Strom

Seit 2016 ist laut dem Beschluss der Bundesnetzagentur der standardisierte Netznutzungsvertrag anzuwenden.

Tarifkunden keine Schwachlast (HT)1,32Cent/kWh
Tarifkunden Schwachlast (NT)0,61Cent/kWh
Sondervertragskunden0,11Cent/kWh

Die Ermittlung der Hochlastzeitfenster erfolgte auf Grundlage des Leitfadens der Bundesnetzagentur in Ergänzung zu §19 Abs. 2 StromNEV („Leitfaden zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen nach §19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV und von Befreiungen von Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV“).

Gemäß dem BNetzA – Leitfaden kommen ausschließlich Werktage, d. h. Montag bis Freitag, als Hochlastzeit in Betracht. Wochenenden, Feiertage im Netz der SWV Regional GmbH sowie der Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr sind Schwachlastzeiten.

An dieser Stelle informieren wir Sie unverzüglich über Engpässe in unserem Verteilnetz entsprechend § 15 Stromnetzzugangsverordnung (StromNEV).  Im Netzgebiet der SWV Regional GmbH liegen zurzeit keine Netzengpässe vor.

Grund- und Ersatzversorgung

Grundversorger

Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen.

Feststellung des Grundversorgers für das Stromnetzgebiet der SWV Regional GmbH

Der Grundversorger für das Stromnetzgebiet der SWV Regional GmbH ist bis zum 31. Dezember 2027 die E.ON SE, Brüsseler Platz 1, 45131 Essen

Versorgungspflicht gemäß § 36 Abs. 2 EnWG

Grundversorger nach Absatz 1 ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Über Einwände gegen das Ergebnis der Feststellungen nach Satz 2, die bis zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde einzulegen sind, entscheidet diese nach Maßgabe der Sätze 1 und 2. Stellt der Grundversorger nach Satz 1 seine Geschäftstätigkeit ein, so gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend.

Wichtiger Hinweis für Mittelspannungsnutzer ohne Liefervertrag

Lieferstellen im Mittelspannungsnetz müssen jederzeit einem Lieferanten zugeordnet sein (§ 4 StromNZV). Hierzu ist ein gültiger Liefervertrag mit einem Stromlieferanten erforderlich. Anders als in der Niederspannung besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Belieferung durch einen Ersatz- oder Grundversorger.

Sollten Sie als Anschlussnutzer in der Mittelspannung keinen Liefervertrag abschließen, wechseln Sie also nicht automatisch zu einem Grundversorger, sondern gelten als vertragslos und müssen Ihren Strombezug aus dem Netz eigenständig einstellen. Tun Sie das nicht, gilt dies als „unberechtigte Entnahme“. Für die so entnommenen Strommengen sind Sie dem Netzbetreiber gegenüber schadenersatzpflichtig, wobei erhebliche Kosten durch die ad-hoc Beschaffung der unplanmäßig und unberechtigt entnommenen Strommengen anfallen können.

Als Netzbetreiber sind wir zudem gesetzlich verpflichtet, diese unberechtigte Entnahme unverzüglich durch Sperrung des Anschlusses zu unterbinden. Spielräume für eigenes Ermessen oder Härtefälle räumt uns das Gesetz nicht ein. Auch ein „Einspringen“ des Netzbetreibers als Überbrückung ist nach geltendem Recht und aktueller Rechtsprechung ausdrücklich ausgeschlossen.

Wir empfehlen daher, sich frühzeitig und nachdrücklich um den Abschluss eines gültigen Liefervertrags zu bemühen.

Informationen für unsere Marktpartner

Kontaktdatenblatt

Kontaktdatenblatt der SWV Regional GmbH für den Stromnetzbetrieb 

Public-Key für elektronischen Datenaustausch

Wir verschlüsseln und signieren den elektronischen Datenaustausch mit unseren Marktpartnern (Energielieferanten, Messstellenbetreibern und Messdienstleistern): 

 edi-stromnetz[at]mk.swv-regional_de 

Bitte beachten Sie, dass diese Mailadressen ausschließlich für den elektronischen Datenaustausch zur Verfügung stehen. Formlose Anfragen in diesen Postfächern werden NICHT bearbeitet. Hierfür verwenden Sie bitte folgende Adresse:

mako-netz-swv-regional[at]edikoo_com 

Zertifikat für die SWV Regional GmbH

Dieser Public-Key muss beim Marktpartner installiert werden, damit er unsere Verschlüsselung entschlüsseln kann. Voraussetzung ist, dass dieser uns ebenfalls einen Public-Key gesendet hat:

PublicKey als zip-Datei

 

Redispatch 2.0

Wir möchten Sie gern in einem kurzen Überblick informieren, was sich hinter dem Begriff verbirgt und für wen diese Regelungen relevant und wichtig sind.

 

Redispatch 2.0 – kurz erklärt

Sogenannte Redispatch-Maßnahmen unterstützen die Stabilität des deutschen Stromnetzes. Bei drohendem Engpass an einer bestimmten Stelle im Stromnetz muss die Einspeiseleistung von Kraftwerken oder dezentralen Erzeugern gezielt reduziert werden. Auf diese Weise wird das Stromnetz vor einer Überlastung geschützt. Der Betreiber einer solch gedrosselten Erzeugungsanlage erhält vom Netzbetreiber eine Entschädigungszahlung zum Ausgleich des Vergütungsverlustes.

Bislang waren nur Betreiber von konventionellen Kraftwerken größer 10.000 kW am Redispatch beteiligt. Mit der Novellierung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) und dem daraus resultierenden Redispatch 2.0 werden seit Oktober 2021 auch Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von mindestens 100 kW verpflichtet, am Redispatch teilzunehmen. Das betrifft sowohl Erneuerbare-Energien als auch Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen.

 

Beteiligte Rollen beim Redispatch 2.0

Das Redispatch 2.0 verpflichtet die Anlagenbetreiber, regelmäßig Informationen mit dem Netzbetreiber auszutauschen. Dies erfolgt über definierte Marktkommunikationsprozesse in digitaler Form und erfordert entsprechende Fachkenntnisse. Der Gesetzgeber hat für diese Aufgabe die Rolle des Einsatzverantwortlichen (EIV) definiert. Der Einsatzverantwortliche übernimmt für Sie den benötigten kontinuierlichen Datenaustausch. Dazu gehören beispielsweise:

  • Bereitstellung von Stammdaten Ihrer Erzeugungsanlage
  • Festlegung der Abrufart für Leistungsreduzierung
  • Angabe des Eigenverbrauchs
  • Angabe von geplanten und ungeplanten Abschaltungen
  • Wahl der Berechnungsmethode für Entschädigungszahlungen
  • Festlegung des Bilanzierungsmodells.
     

Als Anschlussnetzbetreiber übertragen wir die Marktrolle „Data-Provider“ an die IT-Kommunikationsplattform „Connect+“, über welche die Einsatzverantwortlichen der Anlagenbetreiber die initialen Stammdaten der Erzeugungsanlagen übermitteln.

Neben dem Einsatzverantwortlichen gibt es als weitere Rolle den „Betreiber der technischen Ressource” (BTR). Dieser übernimmt für Sie als Anlagenbetreiber den erforderlichen Marktkommunikationsprozess zur Abwicklung etwaiger Entschädigungszahlungen. Denn: Sollte es nach dem 01.10.2021 für die Stromversorgungssicherheit erforderlich sein, die Einspeiseleistung Ihrer Anlage zeitweise abzuregeln, zahlen wir als Ihr Netzbetreiber Ihnen eine Entschädigung für die Ausfallenergie. Dabei stimmt der BTR die durch Regelung entstandene Ausfallenenergie mit uns ab.

 

Einsatzverantwortliche und Betreiber der technischen Ressource – verschiedene Möglichkeiten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, für die beiden neuen Rollen jeweils Experten zu finden, die diese für Sie als Anlagenbetreiber übernehmen. Einige Energiehändler, die auch die Direktvermarktung der eingespeisten Energie vornehmen, bieten an, die Aufgaben des EIV bzw. BTR zu übernehmen. Eventuell stellt auch das Unternehmen, das Sie mit Strom beliefert, diese Dienstleistung zur Verfügung. Darüber hinaus bieten weitere Unternehmen die Dienstleistung des „Einsatzverantwortlichen“ (EIV) bzw. „Betreibers der technischen Ressource“(BTR) an.

 

Aktuelle und weiterführende Informationen zu dem Thema Redispatch 2.0

finden Sie auch beim BDEW unter https://www.bdew.de/energie/redispatch-20/

Veröffentlichungspflichten nach EnWG § 23c - 2023

Als Ihr zuverlässiger Verteilnetzbetreiber legen wir großen Wert auf Transparenz und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Gemäß § 23c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) stellen wir Ihnen an dieser Stelle wichtige Informationen zu unserem Netzbetrieb bereit. 

Netzstrukturdaten (§ 23c Abs. 1 EnWG)

Stand: 31.12.2024

Freileitung:

Mittelspannung:

3,99

km
Niederspannung:

0,05

km

 

Kabelleitungen:

Mittelspannung:

114,41

km
Niederspannung:

290,01

km

 

MS/NS Letztverbraucher:

11.878

 
MS/NS  Netzverteiltrafos:

34,80

MVA
HS/MS:

35,88

MVA

 

MS:

65.302.622

kWh
Umspannung MS/NS:

148.973

kWh
NS:

40.924.733

kWh

Umspanung HS/MS:

2

Stück
Mittelspannung:

45

Stück
Umspannung MS/NS:

22

Stück
Niederspannung:

11.591

Stück
Gesamt:

11.660

Stück

Einwohner im Versorgungsgebiet:

18.861

Personen
Fläche Versorgungsgebiet:

11,12

km²
Geographische Fläche Versorgungsgebiet:

50,12

km²

Anzahl:

115

Stück

Die SWV Regional GmbH führt die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers nach § 3 MsbG im Versorgungsgebiet aus.

Alle Ansprechpartner für Netzzugangsfragen finden Sie im Bereich Einspeisung oder Netzanschluss.

Energiestrukturdaten (§ 23c Abs. 3 EnWG)

Stand: 2024

Umspannung HS/MS:

kW
Mittelspannung:

12.262

kW
Umspannung MS/NS:

80 

kW
Niederspannung:

8435

kW

Umspannung HS/MS:

1.118

kWh
Mittelspannung:

1.004.834 

kWh
Umspannung MS/NS:

509.774

kWh
Niederspannung:

1.356.384 

kWh
Summe:

2.872.110 

kWh

Höchstentnahmelast aus der vorgelagerten Netzebene:

17.211 

kW
Bezug aus der vorgelagerten Netzebene:

93.343.621 

kWh

Umspannung HS/MS:

89.485 

kWh
Mittelspannung:

6.924.776 

kWh
Umspannung MS/NS:

0

kWh
Niederspannung:

8.972.021 

kWh

Zeitlicher Verlauf  der Einspeisung

Eingekaufte Energie:

2.872.110

kWh
Preis der eingekauften Energie:

23,354 

ct/kWh

Service und Informationen – Installateure und Schornsteinfeger

Wir haben für Sie die bei uns eingetragenen Unternehmen im Netzgebiet der SWV Regional GmbH aufgelistet:

Elektro Kriete OHG
Wellengartenstraße 8, Bad Rothenfelde
Tel.  05424 5010
Fax. 05424 214010
verantwortlicher Fachmann: Jörg Josef Daniel

Wir haben für Sie die bei uns eingetragenen Unternehmen im Netzgebiet der SWV Regional GmbH aufgelistet:

Frank Flottmann GmbH
Gewerbepark 6, 49214 Bad Rothenfelde
verantwortlicher Fachmann: Frank Flottmann

Bernd von Koß
Alte Teichstraße 2a, 49214 Bad Rothenfelde
verantwortlicher Fachmann: Bernd von Koß

Plumpe Installation GmbH
Birkenkamp 17, 49214 Bad Rothenfelde
verantwortlicher Fachmann: Uwe Faber

Stolle Heizungs- und Lüftungsbau GmbH
Gewerbepark 2a, 49214 Bad Rothenfelde
verantwortlicher Fachmann: Johannes Stolle

Bischof - Heizung GmbH
Im Dorfe 8, 49201 Dissen
verantwortlicher Fachmann: Ralf Bischof + Jens Eichmeyer + Jannik John + Lukas Hörning

Marjenau GmbH Metall - u. Heizungsbau GmbH
Große Straße 6, 49201 Dissen
verantwortlicher Fachmann: Reiner Marjenau

MS Haustechnik GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 16, 49201 Dissen
verantwortlicher Fachmann: Marc Sagwitz

EB-Energiekonzepte GmbH
Westring 6d, 49201 Dissen
verantwortlicher Fachmann: Damir Bilic

Oelmann
Dallhofweg 49, 49201 Dissen
verantwortlicher Fachmann: Norbert Oelmann

Schornsteinfeger in Bad Rothenfelde oder Dissen  gesucht? Wir helfen gern weiter:

Für Bad Rothenfelde:

Bezirksschornsteinfegermeister
Uwe Hellmich
Walter-Rau-Straße 11
49176 Hilter

Für Dissen:

Bezirksschornsteinfegermeister
Uwe Hellmich
Walter-Rau-Straße 11
49176 Hilter

Olaf Mentrup
Robert-Hülsemann-Straße 12
49186 Bad Iburg

Weitere Informationen zu Kehrbezirken finden Sie unter www.schornsteinfeger.de.