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Netzzugang / Entgelte

Konzessionsabgabe

Tarifkunden keine Schwachlast (HT) 1,32 Ct/kWh
Tarifkunden Schwachlast (NT) 0,61 Ct/kWh
Sondervertragskunden 0,11 Ct/kWh

Netznutzungsvertrag

Mit Beschluss der Bundesnetzagentur vom 16.04.2015 ist ab dem 01.Januar 2016 der standardisierte Netznutzungsvertrag anzuwenden

Hochlastzeitfenster

Die Ermittlung der Hochlastzeitfenster erfolgte auf Grundlage des Leitfadens der Bundesnetzagentur in Ergänzung zu §19 Abs. 2 StromNEV („Leitfaden zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen nach §19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV und von Befreiungen von Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV“).

Gemäß dem BNetzA – Leitfaden kommen ausschließlich Werktage, d. h. Montag bis Freitag, als Hochlastzeit in Betracht. Wochenenden, Feiertage im Netz der Stadtwerke Versmold GmbH sowie der Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr sind Schwachlastzeiten.

Netzengpässe

An dieser Stelle informieren wir Sie unverzüglich über Engpässe in unserem Verteilnetz entsprechend § 15 Stromnetzzugangsverordnung (StromNEV).  Im Netzgebiet der Stadtwerke Versmold GmbH liegen zurzeit keine Netzengpässe vor.

Ihr Ansprechpartner

SWV Regional GmbH - Stromnetze