Bad Rothenfelde, Dissen aTW, 13. Juni 2024. Zum 1. Juli 2024 wird die Gasspeicherumlage erhöht. Doch das hat keinen Einfluss auf die Preise der SWV Regional.
Zum 1. Juli 2024 steigt die gesetzlich vorgeschriebene Gasspeicherumlage von 0,186 ct/kWh (zzgl. 19 % Mehrwertsteuer) auf 0,25 ct/kWh (zzgl. 19 % Mehrwertsteuer).
Die gute Nachricht: Die Mehrkosten, die durch die Erhöhung der Gasspeicherumlage entstehen, tragen wir für Sie. Denn wir halten die Preise für unsere Kundinnen und Kunden stabil.
Kurz erklärt: Was ist die Gasspeicherumlage?
Zur Sicherung der Gasversorgung in Deutschland hat die Bundesregierung zu konkreten Stichtagen Mindestfüllstände der Gasspeicher gesetzlich vorgegeben. Damit diese Füllstände erreicht werden, unterstützt die Trading Hub Europe GmbH als Marktgebietsverantwortliche die Speicherbetreiber, z.B. indem sie Gas einkauft und einspeichert. Die dafür anfallenden Kosten werden durch die Gasspeicherumlage finanziert und als gesetzlicher Preisbestandteil des Gaspreises von allen Gaskundinnen und Gaskunden in Deutschland gleichermaßen bezahlt.
Sie haben noch Fragen oder Beratungsbedarf? Dann sind wir wie gewohnt gern für Sie da.
Ihr Team der SWV Regional