Sie möchten eine Änderung bezüglich Ihrer Kleinunternehmerregelung durchführen? Dies nehmen wir jeweils zum 1. Januar des nächsten Kalenderjahres gern für Sie vor. Rückwirkende Änderungen sind leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass in den bisher gezahlten Abschlägen der Umsatzsteuersatz entsprechend berücksichtigt wurde.
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