Gesetzliche Grundlagen
Das Gasnetz der SWV Regional GmbH steht allen Transportkundinnen und –kunden sowie Letztverbraucherinnen und -verbrauchern diskriminierungsfrei zur Verfügung. Die Nutzung des Netzes erfolgt nach den Maßgaben des Energiewirtschaftsgesetzes, des Gasnetzzugangs (GasNZV) und der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) sowie nach der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs.1b EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen.
Bedingungen Netzzugang
Die Abwicklung des Netzzuganges zum Erdgasnetz der SWV Regional GmbH erfolgt auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes vom 13.07.2005, den dazugehörigen Gasnetzzugangs- und Gasnetzentgeltverordnung vom 29.07.2005 und der Änderungsfassung der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs.1b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen vom 29.07.2008.