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Aufgrund der begrenzten Netzkapazitäten und der zeitlichen Erfordernisse für den notwendigen Netzausbau empfehlen wir künftigen Anlagenbetreibern ausdrücklich, erst nach Ausstellung einer Anschlusszusage mit der Errichtung der Erzeugungsanlage zu beginnen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Erzeugungsanlagen mit einer installierten Summenwirkleistung am Netzanschlusspunkt kleiner 135 kW:

Für den Anschluss von Erzeugungseinheiten bis zu einer Anlagenleistung von 135 kW sowie Speichern an das Verteilnetz gelten die Vorgaben der VDE-AR-N 4105 "Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. 

Den weiteren Ablauf für den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage haben wir nachfolgend übersichtlich für Sie zusammengefasst.

    Aufgrund der begrenzten Netzkapazitäten und der zeitlichen Erfordernisse für den notwendigen Netzausbau empfehlen wir künftigen Anlagenbetreibern ausdrücklich, erst nach Ausstellung einer Anschlusszusage mit der Errichtung der Erzeugungsanlage zu beginnen. Für die Beantragung Ihrer Erzeugungsanlage ist es erforderlich, dass Sie als Anschlussnehmer folgende Unterlagen zwingend rechtzeitig vor Beginn der Ausführungen bei der SWV Regional einreichen. Nur mit vollständigen Unterlagen kann geprüft werden, ob die Anlage angeschlossen werden kann.

    Bitte reichen Sie die Unterlagen als PDF per E-Mail ein. Klicken Sie hierfür einfach auf den Button "Unterlagen einreichen":

    • Formular E.1 Antragstellung
    • Formular E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen
    • Formular E.3 ggf. Datenblatt Speicher
    • Einheitenzertifikat für den Wechselrichter nach VDE-AR-N 4105:2018-11
    • Einheitenzertifikat für den NA-Schutz nach VDE-AR-N 4105:2018-11
      alternativ: Formulare E.4, E.5, E.6 und E.7
    • Lageplan
      • mit Bezeichnung,
      • Grenzen,
      • Schraffierung der geplanten Bebauungsfläche
    • Datenblatt des Wechselrichters (Herstellerunterlagen)
    • Datenblatt des Speichers (Herstellerunterlagen)
    • ggf. Vollmacht des Anschlussnehmers (Grundstückseigentümer)
    • Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie mit einer installierten Leistung von mehr als 25 kW und weniger als 475 kW müssen eine Einrichtung zur ferngesteuerten Leistungsreduzierung betreiben (Funkrundsteuerempfänger FRE).

    • Bestellung Funkrundsteuerempfänger

    Die Netzverträglichkeitsprüfung erfolgt durch den Netzbetreiber. Bitte beachten Sie, dass eine Bearbeitung des Anschlussgesuchs inklusive der Netzverträglichkeitsprüfung erst nach Vorliegen der vollständigen und konsistenten Anmeldeunterlagen erfolgen kann.

    Nach der Netzverträglichkeitsprüfung erhält der Anlagenbetreiber eine Rückmeldung über das Ergebnis der Prüfung per E-Mail. Wenn Sie keine E-Mail-Adresse angeben, bekommen Sie die Einspeisezusage per Post.

    Spätestens eine Woche vor der geplanten Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage und/oder des Speichers übergibt der Anlagenerrichter dem Netzbetreiber den fertig ausgefüllten und unterschriebenen Inbetriebsetzungsauftrag inklusive Messkonzepte.

    Die Abnahme vor Ort erfolgt gemeinsam mit dem Anlagenbetreiber, dem Errichter der Anlage sowie einem Mitarbeiter der SWV Regional GmbH.

    Nach der Inbetriebnahme muss die Registrierung der Erzeugungsanlage und ggf. des Speichers im Marktstammdatenregister durch den Anlagenbetreiber erfolgen.

    Anleitungen in Schrift oder Video für die Registrierung Ihrer Erzeugungsanlage finden Sie unter dem folgendem Link:

    https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/regCheck.html

    Wichtig:

    • Die Registrierung Ihrer Erzeugungsanlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage beim Marktstammdatenregister erfolgen.
    • Bei einer verspäteten Registrierung erlischt der Vergütungsanspruch für den erzeugten Strom bis zur Registrierung.
    • Speicher und Erzeugungsanlage müssen einzeln registriert werden.

    Nach erfolgreicher Registrierung im Marktstammdatenregister wird Ihre Erzeugungsanlage bei uns im System angelegt und die Daten des Marktstammdatenregisters werden geprüft. Danach erhalten Sie Ihren Abschlagsplan von uns. Für Fragen zur Vergütung oder Abrechnung wenden Sie sich bitte an einspeisung[at]swv-regional.de.

    Weitere hilfreiche Informationen zum gesetzlichen Rahmen finden Sie in der nachfolgenden Übersicht:

    Ihre Ansprechpartner:

    Das Team Netzplanung der SWV Regional

    Mit Klick auf folgenden Button können Sie Unterlagen einfach und schnell einreichen:

    Unterlagen einreichen

    Kontakt

    SWV Regional GmbH
    Nordfeldstraße 5
    33775 Versmold

    kostenfreie Servicenummer 
    Tel. 0800 446 8200
    Fax 0800 446 8201

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