Die SWV Regional GmbH erfasst als grundzuständiger Messstellenbetreiber wieder die aktuellen Stände der Strom- und Gaszähler für die bevorstehende Jahresrechnung. Die Ablesung wird ab dem 12. Januar 2026 von Ableserinnen und Ablesern durchgeführt, bei Nichtantreffen der Bewohner kann es auch zum Einsatz von Ablesekarten kommen.
Die Haushalte, die eine Zählerkarte für die Selbstablesung der Zählerstände erhalten, werden gebeten, die Zähler abzulesen und zeitnah an die SWV Regional zu übermitteln. Das geht ganz einfach: Die Kundinnen und Kunden haben die Wahl, ob sie die vorbereitete Ablesekarte ausfüllen und kostenfrei zurücksenden, ob sie sich für die schnelle und bequeme Online-Mitteilungmittels abgedruckten QR-Codes entscheiden oder den Zählerstand auf der Webseite der SWV Regional mitteilen.
Die Ableserinnen und Ableser, die ab Januar 2026 im Namen der SWV Regional unterwegs sind, können sich selbstverständlich jederzeit mittels Lichtbildausweis und Personalausweis legitimieren. Sie nehmen grundsätzlich keine Beratung und keine Vertragsabschlüsse vor. Bei Unsicherheit, ob es sich tatsächlich um Ablesende der SWV Regional handelt, stehen die Beratenden in den Kundencentern in der Frankfurter Straße 32 in Bad Rothenfelde sowie in der Dieckmannstraße 2 in Dissen aTW. wie gewohnt zur Verfügung. Wir bitten die Haushalte, den Ableserinnen und Ablesern den Zutritt zu den Zählern zu gewähren und die Anschlussräume entsprechend freizuhalten.