Förderbedingungen des Förderprogrammes „Klimaschutzprojekt der SWV Regional“
Die SWV Regional GmbH (SWVR) bezuschusst die Anschaffung eines Elektroautos.
Die SWVR leistet ausschließlich den nach diesen Förderungsbedingungen bewilligten Betrag in Höhe von 300 € (inkl. 19 % MwSt.) pro Haushalt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Darüber hinaus werden keinerlei Kosten von der SWVR übernommen.
Voraussetzungen zur Förderung sind:
Berechtigt, die Förderung zu nutzen, sind alle Kundinnen und Kunden der SWV Regional, die von der SWV Regional mit Strom und/oder Erdgas beliefert werden.
Gefördert werden Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern (PKW) der EG-Fahrzeugklasse M, die von einem Elektromotor angetrieben werden und die zu ihrer Fortbewegung nötige elektrische Energie in einer Batterie speichern.
Die Anschaffung des Elektroautos erfolgte nach dem 1. Januar 2021, beruht nicht auf einem Leasingvertrag und dient ausschließlich der privaten Nutzung.
Mit Antragstellung wird ein entsprechender Nachweis über die Anschaffung des Elektroautos, wie beispielsweise die Zulassungsbescheinigung, in Kopie eingereicht.