Förderbedingungen des Förderprogrammes „Klimaschutzprojekt der SWV Regional“
Die SWV Regional GmbH (SWVR) bezuschusst die Errichtung einer neuen thermischen Solaranlage.
Die SWVR leistet ausschließlich den nach diesen Förderbedingungen bewilligten Zuschuss von 250 € (inkl. 19% MwSt), sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Darüber hinaus werden keinerlei Kosten von der SWVR übernommen.
Voraussetzungen zur Förderung sind:
Förderberechtigt sind alle Kundinnen und Kunden der SWV Regional, die von der SWV Regional mit Strom und/oder Erdgas beliefert werden und die Installation einer thermischen Solaranlage vornehmen.
Es werden ausschließlich Anlagen gefördert, die eine gültige CE-Zertifizierung besitzen und die nach dem 1. Januar 2021 zum dauerhaften Verbleib im Objekt installiert werden.
Die SWVR behält sich das Recht vor, nach Installation der Anlage, alle Angaben ggf. vor Ort auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Der Antragsteller ist verpflichtet, die Nachprüfung, insbesondere den Zutritt zu den geförderten Anlagen, zu ermöglichen und alle erforderlichen Unterlagen 5 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage aufzubewahren.
Die Installation der entsprechenden Anlage darf grundsätzlich nur durch ein zugelassenes Vertragsinstallationsunternehmen oder in der Handwerksrolle eingetragene Fachbetriebe unter Berücksichtigung und Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden.
Erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Antragsteller selbst einzuholen.
Ein Nachweis der Inbetriebnahme der thermischen Solaranlage wird dem Antrag in Kopie beigefügt.