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Antrag auf Förderung der Umstellung auf LED SWVR

Persönliche Angaben
Standort des Objektes, in dem die Umstellung erfolgt
Bankverbindung
Den Förderbetrag überweisen wir auf Ihr Konto. Daher benötigen wir Ihre Angaben zur Bankverbindung ausschließlich zu diesem Zweck.

Förderbedingungen des Förderprogrammes „Klimaschutzprojekt der SWV Regional“

Die SWV Regional GmbH (SWVR) bezuschusst die Umstellung auf moderne effiziente LED-Leuchtmittel. 

Die SWVR leistet ausschließlich den nach diesen Förderbedingungen bewilligten Zuschuss von bis zu 50 € (inkl. 19% MwSt.) pro Haushalt für eine Umstellung auf LED, sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Darüber hinaus werden keinerlei Kosten von der SWVR übernommen.

Voraussetzungen zur Förderung sind:

Förderfähig sind alle Kundinnen und Kunden der SWV Regional, die von der SWV Regional mit Strom und/oder Erdgas beliefert werden und die nach dem 1. Januar 2021 die Umrüstung auf energiesparende LED-Leuchtmittel vornehmen.

Die SWVR hält sich das Recht vor, nach Installation der LED alle Angaben ggf. vor Ort auf ihre Richtigkeit zu prüfen.


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