Förderbedingungen des Förderprogrammes „Klimaschutzprojekt der SWV Regional“
Die SWV Regional GmbH (SWVR) bezuschusst die Umstellung auf moderne effiziente LED-Leuchtmittel.
Die SWVR leistet ausschließlich den nach diesen Förderbedingungen bewilligten Zuschuss von bis zu 50 € (inkl. 19% MwSt.) pro Haushalt für eine Umstellung auf LED, sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Darüber hinaus werden keinerlei Kosten von der SWVR übernommen.
Voraussetzungen zur Förderung sind:
Förderfähig sind alle Kundinnen und Kunden der SWV Regional, die von der SWV Regional mit Strom und/oder Erdgas beliefert werden und die nach dem 1. Januar 2021 die Umrüstung auf energiesparende LED-Leuchtmittel vornehmen.
Die SWVR hält sich das Recht vor, nach Installation der LED alle Angaben ggf. vor Ort auf ihre Richtigkeit zu prüfen.